Als Freiberufler unterliegen Sie nicht der Gewerbesteuer. Daher fällt für Sie i.d.R. nur die Umsatzsteuererklärung an, sofern Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen. Sollten Sie Ihre berufliche Niederlassung nicht am Wohnort haben und somit ein anderer Finanzamtsbezirk zuständig sein, ist zusätzlich noch eine gesonderte Feststellungserklärung erforderlich.

Wir erstellen diese betrieblichen Steuererklärungen und übermitteln sie an das Finanzamt.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch sonstige Erklärungen und Anträge wie z.B. das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen EU-Land.