Betreutes Wohnen wegen Demenz als außergewöhnliche Belastung

Auch im Alter häufig auftretende Krankheiten wie Demenz können eine krankheitsbedingte Unterbringung und damit einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen. Dies gilt selbst dann, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit (noch) nicht gegeben ist. Dies hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden. | Sachverhalt Eine Erbengemeinschaft wollte die Kosten der Unterbringung des an Demenz erkrankten und bei [...]